Nutzungsrechte für Publikationen und Abbildungen

Bei der Verwendung fremder Abbildungen oder der Nachnutzung eigener Artikel in kumulativen Dissertationen müssen in der Regel Nutzungsrechte geklärt werden. Wir unterstützen bei der Klärung der Rechte mit den Verlagen.

Abbildungen aus anderen Publikationen

Für die Verwendung von Abbildungen aus anderen Publikationen benötigen Sie in der Regel die Erlaubnis des Verlags, da Autor*innen ihre Rechte meist vollständig abgetreten haben.

Wo finde ich Informationen?
Auf den Webseiten der Verlage unter "Permissions" oder "Reuse".

Welche Möglichkeiten gibt es?

  • Pauschale Erlaubnis: Einige Verlage (z.B. Seismological Society of America, AGU) erlauben die wissenschaftliche Nachnutzung ohne Einzelanfrage.

  • Individuelle Anfrage: Viele Verlage stellen Formulare zur Verfügung, über die Sie eine Genehmigung beantragen können.

  • Copyright Clearance Center (Rightslink): große Verlage wie Elsevier, Wiley und Springer nutzen diesen Dienst. Die Bibliothek hat einen Account und kann beim Einholen einer Erlaubnis unterstützen

Die Quelle der Erstveröffentlichung muss korrekt und vollständig angeben und mit DOI auf die Verlagsversion verlinkt werden. 

Kumulative Dissertationen

Rechte frühzeitig klären - Open Access als Option mitdenken

Wenn Sie eine kumulative Dissertation planen, sollten Sie die Nutzungsrechte für Ihre Artikel möglichst früh klären – idealerweise schon vor der ersten Publikation. 
Veröffentlichen Sie Ihre Artikel wenn möglich in einem Open-Access-Journal mit einer Creative-Commons-Lizenz (CC BY). Diese freie Lizenz ermöglicht eine problemlose Integration in Ihre kumulative Dissertation, steigert Sichtbarkeit und Nachnutzung Ihrer Forschung und es bestehen keine rechtlichen Hürden bei späteren Veröffentlichungen.

Viele Zeitschriftenverlage gestatten eine Open-Access-Zweitveröffentlichung und die Nachnutzung von Inhalten für weitere Veröffentlichungen durch die Autor*innen selbst. Die Bedingungen der Verlage unterscheiden sich zum Teil stark, u.a. hinsichtlich der Nutzung von publizierten und von unveröffentlichten, eingereichten Beiträgen im Rahmen einer Dissertation.

Wichtig:

  • Embargofristen: Manche Verlage erlauben die Veröffentlichung in einer Dissertation erst nach Erscheinen der Verlagsversion. Eine Preprint-Veröffentlichung ist nicht immer gestattet.

  • Erlaubte Versionen: Prüfen Sie, welche Version Sie verwenden dürfen (Preprint, Postprint oder Verlagsversion).

  • Pauschale Erlaubnisse: Viele Verlage erlauben die Nachnutzung in Dissertationen ausdrücklich – informieren Sie sich über die jeweilige Policy.

Beratung durch die Universität

Die Veröffentlichung von Dissertationen liegt in der Verantwortung der promotionsverleihenden Universität. Für rechtliche und formale Fragen zu kumulativen Dissertationen können Sie sich an die zuständige Universitätsbibliothek oder das Promotionsbüro Ihrer Hochschule wenden.

Hilfreiche Webseiten: