Autor*innenrechte

Bei einer Verlagsveröffentlichungen treten Autor*innen in der Regel bestimmte Rechte ab. Traditionell übertragen Autor*innen bei der Publikation in einer Subskriptionszeitschrift ausschließlichen Nutzungsrechte an den Verlag. Bei Open-Access-Publikationen werden im Idealfall nicht-exklusive Rechte erteilt und die Nutzung von offenen Lizenzen erlaubt eine Nachnutzung.

Bewahren Sie Ihre Rechte

Übertragen Sie als Autor*innen nach Möglichkeit nur einfache Nutzungsrechte an den Verlag. Damit können Sie als Autor*innen selbst über die weitere Verwendung ihrer Publikation bestimmen. Das ermöglicht z.B. die Zweitveröffentlichung über ein Repositorium. Nur so kann der offene Zugang zu Ihrer Veröffentlichung gewährleistet werden.

Creative Commons Lizenzen

Um die Nachnutzung von Open-Access-Publikationen so klar wie möglich zu gestalten und damit eine höhere Verbreitung der Publikationen zu ermöglichen, ist es üblich Lizenzen zu vergeben. Besonders verbreitet sind die Lizenzen von Creative Commons (Open-Content-Lizenzen, die kostenfrei verwendet werden können). CC-Lizenzen erlauben die Nachnutzung eines Werkes durch Dritte unter bestimmten Bedingungen.

Bei der Auswahl der Lizenz spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Ausschlaggebend sollte aber immer der Grad der Offenheit sein. Die klare Empfehlung lautet daher, möglichst die CC BY-Lizenz zu wählen, da damit die Sichtbarkeit und Reichweite Ihrer Publikation maximiert wird.

Änderung von Autor*innenverträgen

Grundsätzlich haben Autor*innen immer die Möglichkeit mit den Verlagen über die Inhalte der Verlagsverträge zu sprechen und Zusätze oder Änderungen nachzuverhandeln. Dies kann über Streichungen bestimmter Formulierungen erfolgen oder über Ergänzungen der Verträge. 

Streichungen im Verlagsvertrag

Autor*innen können Textpassagen im Verlagsvertrag, die eine Nachnutzung im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Arbeit einschränken, durchstreichen. Dies können Formulierungen sein, wie z. B. „ausschließliche“ oder „alle“ Nutzungs- oder Verwertungsrechte ("exclusive rights").

Auf jegliche Änderungen sollte zusätzlich in einem Begleitbrief hingewiesen werden. Bei Verträgen in rein elektronischer Form können Streichungen dagegen direkt im Ausdruck vorgenommen werden. Sofern nur eine elektronische Zustimmung vorgesehen ist, kann beim Verlag um die Bereitstellung des Vertrages in gedruckter Form gebeten werden.

Vertragszusätze

Ein weiterer Weg für Autor*innen, um selbst über die weitere Verwendung ihrer Publikation zu bestimmen und Rechte einzubehalten, ist der Vertragszusatz. Dieser Zusatz muss allerdings vom Verlag gegengezeichnet werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.

Der bekannteste Vertragszusatz ist das SPARC Author's Addendum, was von der Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition (SPARC) entwickelt wurde. Der SPARC Vertragszusatz besteht aus zwei Teilen: dem eigentlichen Vertragsanhang und einer Benutzungsanweisung. Mit der Scholar's Copyright Addendum Engine können Autor*innen je nach Bedarf drei verschiedene Typen von Vertragszusätzen erstellen („Access-Reuse“, „Delayed Access“ oder „Immediate Access“).

Anforderungen der Forschungsförderer

Viele Forschungsförderer empfehlen ausdrücklich die Veröffentlichung von Projektergebnissen im Open Access – für einige ist es sogar verpflichtend. Dabei wird mehrheitlich die Wahl der Creative Commons Lizenz CC BY bevorzugt. Als Autor*in sollten Sie bei der Veröffentlichung darauf achten, ausreichend Rechte einzubehalten, um die Open-Access-Anforderungen der jeweiligen Forschungsförderer zu erfüllen.