Frontiers

Das GFZ ist seit 2018 Mitglied in der Open Access-Vereinbarung zwischen der Helmholtz-Gemeinschaft und dem Open Access-Verlag Frontiers.

Inhalt dieser Vereinbarung ist, dass die Article Processing Charges (APC) für "corresponding authors", welche in einer beliebigen Frontiers-Zeitschrift veröffentlichen möchten, zentral über die Bibliothek als Deposit vorfinanziert werden. Anschließend werden die Kosten intern auf die Autor*in bzw. die Sektion umgelegt. Eine Unterstützung durch OA-Fonds ist möglich (für Details s. weiter unten)

Zudem erhalten GFZ-Autor*innen einen Rabatt von 15 % auf die APC.

Was müssen Sie als "corresponding author" beachten?

  • Bitte wählen Sie bei Abgabe des Manuskripts das "GFZ German Research Centre for Geosciences" als "institutional payer" im Rechungsabschnitt aus.
  • Bitte zur Kommunikation mit dem Verlag und beim Einreichen des Manuskripts die E-Mailadresse der Institution verwenden

Rechnungslegung und Kostenübernahme

Publikationsgebühren für Artikel in Journals von Frontiers werden für GFZ-Mitarbeiter*innen zunächst zentral über die Bibliothek als Deposit vorfinanziert und dann auf die Autor*in bzw. ihre Sektion umgelegt. Voraussetzung hierfür ist, dass der/die Autor*in „corresponding author“ ist.

Im GFZ erfolgt eine Umlegung der APCs auf die jeweiligen Kostenstellen der Sektionen oder Drittmittelprojekte.

Bei Veröffentlichung eines Artikels kontaktiert die Bibliothek den/die "corresponding author" bzw. sein/ihr Sekretariat und bittet um Mitteilung der Kostenstelle für die weitere Abrechnung.

Publikationen in originären Open Access-Zeitschriften, die nur aus Haushaltsmitteln der Sektion finanzierbar sind, können aus dem OA-Budget mit max. 1300 EUR unterstützt werden. Der Restbetrag muss weiterhin aus Mitteln der Sektion finanziert werden.

Informationen zu Publikationskosten und dem OA-Budget am GFZ finden Sie im Intranet: intranet.gfz-potsdam.de/themen/publikationen/publikationskosten/

Bitte beachten!

Evtl. anfallende Zusatzkosten sind von der Vereinbarung ausgenommen und werden den Autor*innen individuell in Rechnung gestellt. Die Zusatzkosten müssen von der Sektion oder aus Drittmitteln gezahlt werden.