Nachnutzung von Texten und Abbildungen
Nutzung von Abbildungen aus anderen Publikationen
Bei der Integration von Abbildungen aus anderen Publikationen müssen meist die Rechte mit dem Verlag geklärt werden, da in der überwiegenden Zahl der Fälle die Autoren alle Rechte an den Verlag abgegeben haben. Letztlich gehen Verlage mit diesen Rechten unterschiedlich um, unter "Permissions" wird man in den meisten Fällen fündig.
So gibt es Verlage, die in einem bestimmten Rahmen die Nutzung von Abbildungen pauschal erlauben (Beispiele: Seismological Society of America, AGU), während andere Verlage eine Nachfrage erwarten und dafür allerdings oft auch Vordrucke zur Verfügung stellen. Darüber hinaus erwarten die Rechteinhaber natürlich ein korrektes Zitat der Originalpublikation, in der die Abbildung ursprünglich enthalten ist.
Manche Verlage arbeiten mit dem Copyright Clearance Center (Rightslink) zusammen (Beispiel Elsevier, Springer). In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Bibliothek, wir haben dort einen Account.
Kumulative Dissertationen
Bitte beachten Sie, dass Sie für kumulative Dissertationen bereits im Vorfeld die Rechte zur Publikation von Artikeln klären sollten, um späteren rechtlichen Problemen bei der Veröffentlichung der Dissertation vorzubeugen.
Enthaltene Artikel müssen unter Umständen erst beim Verlag erschienen sein, bevor sie in einer Dissertation veröffentlicht werden dürfen, da eine Preprint-Veröffentlichung nicht von jedem Verlag gestattet wird.
Andere Verlage geben allerdings auch eine pauschale Erlaubnis für diese Art von Nachnutzung.
Wir helfen gern dabei! Sprechen Sie uns einfach an.